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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins und setzt sich aus den stimmberechtigten Vereinsmitgliedern zusammen, welche an der Versammlung tatsächlich teilnehmen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich innert sechs Monaten nach Schluss des Vereinsjahres statt. Der Termin der Hauptversammlung wird spätestens acht Wochen im Voraus schriftlich bekanntgegeben. Anträge von Mitgliedern sind spätestens fünf Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.

Die schriftliche Einberufung der Hauptversammlung unter Beilage der Traktandenliste hat spätestens drei Wochen vor der Hauptversammlung zu erfolgen.