Berufspolitik/Stellungnahmen
Die Swiss Paramedic Association hat sich in den letzten Jahren intensiv mit grossem personellem Aufwand der Weiterentwicklung der Schweizer Rettungsberufe engagiert.
Uns ist es gelungen, in den verschiedenen Gremien unsere Vorstellungen von einer zeitgemässen und attraktiven Berufsausbildung einzubringen und zu vertreten. In Zusammenarbeit mit anderen Vertretern aus den Rettungsdiensten und der Schweizer Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR können alle Beteiligten stolz auf die Ergebnisse zurückschauen.
Das wichtigste Gremium im Bereich der Berufsausbildungen im Rettungswesen ist die nationale FachOdA (Organisation der Arbeitswelt) Forum Berufsbildung Rettungswesen. Die Swiss Paramedic Association ist hier im Vorstand und in der Entwicklungskommission vertreten.
Stellungnahmen Swiss Paramedic
Die Swiss Paramedic wird immer wieder aufgefordert im Interesse der Berufe im Rettungswesen zu verschiedenen Themen Stellung zu nehmen – sei das gegenüber Medien oder anderen Anspruchsgruppen. Um die Haltung der Swiss Paramedic zu einigen wichtigen Themen darzulegen, hat der Swiss Paramedic Vorstand zusammen mit der Arbeitsgruppe Medien, den Sektionen sowie ausgewählten Mitgliedern folgende Stellungnahmen und Positionspapiere veröffentlicht:
• Der Berufsethos erläutert unser Verständnis, welche sittlichen und moralischen Grundsätze unser Handeln in der Präklinik bestimmen. Er gilt für alle nichtärztlichen Funktionen im Rettungsdienst und soll der kritischen Reflexion in der Ausbildung aber auch im Berufsalltag dienen.
• Das Thema der Gewalt gegen Rettungskräfte wird bei jedem entsprechenden Fall sofort von den Medien aufgenommen. Die Swiss Paramedic beschreibt ihre differenzierte und klare Haltung dazu.
• Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 wird in verschiedenen Regionen der Schweiz zur Zeit diskutiert. Die Swiss Paramedic kommuniziert ihre Gedanken, die auch als Argumentation weiterverwendet werden dürfen.
Wir hoffen damit die Sichtweise der meisten unserer Mitglieder abzubilden. Weitere Positionspapiere sind aktuell in Bearbeitung.
Pubblicazione di documenti di posizione da part della Swiss Paramedic
Swiss Paramedic viene spesso chiesto di prendere una posizione su varie tematiche nell'interesse delle professioni dei servizi d'emergenza, sia nei confronti dei media che di altre parti interessate. Per presentare la posizione di Swiss Paramedic su alcuni temi importanti, il comitato di Swiss Paramedic, insieme al gruppo di lavoro sui media, alle sezioni e a membri selezionati, ha pubblicato i seguenti documenti:
• Il codice deontologico spiega la nostra visione di quali principi morali ed etici determinano le nostre azioni nella professione preospedaliera. Si applica a tutte le funzioni non mediche nel servizio di soccorso ed è destinato alla riflessione critica nella formazione così come nella vita professionale quotidiana.
• Il tema della violenza contro i soccorritori è immediatamente ripreso dai media ogni volta che si verifica un caso corrispondente. Il Swiss Paramedic descrive la sua posizione differenziata e chiara al riguardo.
• L'introduzione globale dei limiti di velocità a 30 km/h è attualmente in discussione in diverse regioni della Svizzera. Il Swiss Paramedic comunica i suoi pensieri, che possono anche essere usati come argomentazioni.
Speriamo che questo rifletta le opinioni della maggior parte dei nostri membri. Altri documenti sulla presa di posizione di Swiss Paramedic sono attualmente in preparazione.
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Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB - Rechtliche Abklärung für die Swiss Paramedic
Der Vorstand der Swiss Paramedic hat sich auf Anfrage von Mitgliedern mit der Schweigepflicht gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB) auseinandergesetzt und rechtlich abklären lassen, ob es möglich wäre, die dipl. Rettungssanitäter/innen HF in diese Bestimmung aufnehmen zu lassen und welche Schritte dies erfordern würde. Hier finden Sie die Abklärung des Swiss Paramedic-Rechtsdienstes.
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Covid-19 Impfungen für Mitarbeitende in den Rettungsdiensten
Aufgrund der bereits festgelegten Reihenfolge zur Verabreichung der Covid-19-Impfungen zuerst an besonders gefährdete Personen und anschliessend an das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen hat die VRS mit einer Stellungnahme an die GDK darauf hingewiesen, dass auch die Mitarbeitenden in den Rettungsdiensten – Transportsanitäter/innen FA, Dipl. Rettungssanitäter/innen HF und Notärztinnen/Notärzte zum Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt gehören und für eine baldige Impfung berücksichtigt werden sollen.
Die Stellungnahme der VRS finden Sie hier.
Rückmeldung von der GDK am 26.1.2021:
Das BAG hat die Empfehlungen der EKIF im Sinne der VRS bereits aufgenommen. Die GDK hat sich in diesem Prozess auch für diese Anpassung in der Impfpriorisierung ausgesprochen.
Hier finden Sie Informationen zur Covid-19-Impfung vom BAG.
Hier finden Sie die Information zur Impfung von Gesundheitspersonal gegen Covid-19 (EKIF/BAG Stand 25.01.2021)
Vaccinazione COVID-19 per il personale dei servizi pre-ospedalieri
A causa di quanto stabilito dalla Commissione Federale per le Vaccinazioni e dall’Ufficio Federale della Sanità Pubblica (riguardo la somministrazione del vaccino COVID-19), che ha stabilito la priorità per le persone particolarmente a rischio ed in seguito per il personale sanitario ospedaliero a stretto contatto con i pazienti COVID positivi, l’Associazione Svizzera Soccorritori ha inoltrato, ai Direttori del dipartimento della Sanità, una presa di posizione che li renda edotti del fatto che anche il personale degli enti operanti nel pre-ospedaliero (soccorritori professionali, ausiliari e medici d’urgenza), sono parte di quel personale sanitario che opera a stretto contatto con pazienti a rischio. Pertanto il personale del pre-ospedaliero dovrebbe essere preso in considerazione per essere inserito nella categoria delle figure professionali da vaccinare precocemente.
La dichiarazione dell’ASS può essere trovata qui di seguito.
Feedback del DSC al 26.1.2021:
L'UFSP ha già incorporato le raccomandazioni della CFV nel senso dell’ASS. In questo processo, anche la Direzione del Dipartimento Sanità si è espressa a favore di questo adeguamento in merito alle priorità di vaccinazione.
Qui trovate le informazioni sulla vaccinazione anti-Covid-19 dell'UFSP.
Qui troverete informazioni sulla vaccinazione degli operatori sanitari contro il Covid-19 (CFV/UFSP, stato 25.01.2021).
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Rettungsdienste in der ausserordentlichen Lage - Ergebnisse aus der Covid-19 Mitgliederumfrage der VRS
Um eine repräsentative Übersicht über die Situation in den Rettungsdiensten in den verschiedenen Regionen der Schweiz zu erhalten, wurde durch die VRS eine Mitgliederumfrage zur retrospektiven Situation in der ersten Covid-19 Pandemie-Welle gestartet.
Initiant der Umfrage und treibende Kraft war hierbei die Sektion Wallis.
Rund 400 Teilnehmende haben an der Umfrage teilgenommen, was den Vorstand der VRS sehr gefreut hat.
Hier finden Sie nun die Zusammenfassung der Ergebnisse zur VRS-Umfrage zum Thema «Covid-19».
Der Vorstand bedankt sich bei all seinen Mitgliedern für das rege Interesse und die gute Zusammenarbeit in diesem schwierigen und ereignisreichen Jahr 2020.
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Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit bei Transport- und Rettungssanitäter
Aufgrund der Anfrage der Sektion Genf bezüglich der Problematik, dass COVID-19 nicht als Berufskrankheit bei Transport- und Rettungssanitäter anerkennt sei, hat der Rechtsdienst für die VRS diesbezüglich eine Stellungnahme erfasst. Diese wurde am 22. April an die Suva und an das BAG versendet. Bereits am 28. April ist die Antwort der Suva erfolgt: Gemäss der Stellungnahme der Suva wird COVID-19 bei den Transport- und Rettungssanitäter als Berufskrankheit anerkannt, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein direkter Kontakt mit einer infizierten Person im Rahmen der beruflichen Tätigkeit stattgefunden hat. Der Nachweis eines Kontaktes im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit ist bei der Suva ein Bestandteil der Einzelfallprüfung.
Hier finden Sie die Stellungnahme der VRS an die Suva.
Hier finden Sie die Kopie der Stellungnahme der VRS an das BAG.
Hier finden Sie die Rückmeldung der Suva.
Hier finden Sie die Rückmeldung des BAGs.
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Via Sicura – Anpassung Tempolimite 30km/h während der Nacht Via Sicura
Die Stadt Lausanne hat zur Reduzierung der Lärmbelastung beschlossen, eine Tempolimite von 30 km/h während der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr einzuführen. Da diese Massnahme ein Problem für die Rettungsdienste darstellt, hat die Sektion VD zusammen mit der örtlichen Polizei und der Feuerwehr ein Schreiben an die Gemeinde gesendet.
Eine Gesetzesänderung muss durch das Parlament erfolgen, was eine aufwändige und länger dauernde Sache werden kann. Nun ist in diesem Zusammenhang am 24.09.2019 das Postulat von Matthias Aebischer beim Nationalrat eingereicht worden. Darin wird der Bundesrat gebeten, die Bestimmungen zur Höhe der Strafen sowie zur Strafbarkeit der Führer/innen von Feuerwehr-, Sanität-, Polizei- oder Zollfahrzeugen zu evaluieren. In der Evaluation werden die relevanten Stakeholder, insbesondere die KKJPD und die Personalverbände der Blaulichtorganisationen einbezogen werden. Basierend auf der Evaluation soll der Bundesrat Empfehlungen für eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt.
Die VRS hat das Postulat unterstützt und im November 2020 Stellung zum Postulatsbericht des ASTRA nehmen können. Am 31.3.2021 hat der Bundesrat seinen Bericht «Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz» in Erfüllung des Postulats 19.4113 Aebischer vom 24. September 2019 verabschiedet. Den Bericht finden Sie hier.
Die VRS hat daraufhin ein Schreiben an Nationalrat Matthias Aebischer gesendet, worin er einerseits für seine Bemühungen verdankt wird und wo andererseits die VRS deren Unterstützung für die weitere politische Verfolgung anbietet.
Für die VRS als Interessenvertretung der Transport- und Rettungssanitäter in der Schweiz ist es ein grosses Anliegen die Höhe der Strafen sowie die Strafbarkeit der Sanitätsfahrzeugführer/innen im Zusammenhang mit dem Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten anzupassen. Dies insbesondere im Hinblick auf die neusten Bestrebungen einzelner Städte, die Höchstgeschwindigkeiten in der Nacht herabzusetzen.
Hier finden Sie das Postulat von Matthias Aebischer
Hier finden Sie die Stellungnahme der VRS an Herrn Matthias Aebischer
Projekte
Der Vorstand VRS hat sich zu diesem Thema bereits mehrmals mündlich und schriftlich an die OdA Santé gewendet mit der Bitte offene Fragen zu klären und gemeinsam mit uns Lösungen zu erarbeiten.
Dies waren Fragen wie:
- Was bedeutet eine pflegerische Eignungsprüfung?
- Ist diese für alle Fachrichtungen die Gleiche?
- Was bedeutet eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutbereich in einem Spital oder Klinik?
- Werden hier Praktika die während der Ausbildung absolviert wurden angerechnet?
- Wie ist Akutpflegebereich definiert?
- Ist es in der Praxis für den Rettungssanitäter überhaupt möglich, dies zu absolvieren?
Am 4. März 2010 fand die Kick-off Sitzung der Entwicklungskommission NDS AIN statt. Ihre Aufgabe ist es unter anderem diese Fragen zu beantworten und die allgemein gehaltenen Aussagen im Rahmenlehrplan genau zu definieren.
Wir haben zum heutigen Zeitpunkt die schriftliche Zusage der OdA Santé, dass sie sich für die Durchlässigkeit einsetzen und uns in der Ausarbeitung der Lösungen involvieren. Das Forum Berufsbildung Rettungswesen ist jetzt bereits dabei, über Kompetenzvergleiche der verschiedenen Berufsgruppen mögliche und realistisch umsetzbare Wege zu erarbeiten. Bis diese Arbeiten abgeschlossen sind, liegt es im Ermessen der Bildungsanbieter „Pflegerische Eignungsprüfungen“ selber zu definieren. An dieser Stelle bitten wir alle Absolventen von solchen Prüfungen sich an uns zu wenden, wenn das Verfahren als ungerecht empfunden wurde. Es besteht eine Rekursmöglichkeit beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Definition Akutpflege durch die EK RLP AIN der Oda Sante
Zur Präzisierung des Begriffs „Akutpflege“ gemäss RLP NDS HF AIN, Ziff. 4.3 (vorausgesetzte Qualifikationen) hat die EK RLP AIN am 25. August 2011 folgende Definition verabschiedet. Die Definition wurde anhand der untenstehenden Bibliographie formuliert.
Akutpflege versteht sich als pflegerische und therapeutische Massnahmen bei einer akuten Erkrankung, Verletzung oder Verschlechterung einer chronischen Erkrankung. Diese sind an eine ärztliche Diagnose gebunden.
Die Akutpflege ist geprägt durch schnell wechselnde Patientinnen- und Patientensituationen. Diese ist charakterisiert durch geringe Vorhersehbarkeit und Planbarkeit und erfordert von den Pflegenden rasches und individuelles Handeln.
Das Ziel der Akutpflege umfasst die Unterstützung der Heilung, die Verminderung des Schweregrades der Erkrankung/Verletzung und/oder die Linderung von Symptomen sowie Präventionsmassnahmen.
Definition Akutpflegepraktikum durch die EK NDS der Oda Sante
Vorausgesetzte Pflegekompetenzen für die Zulassung zum Nachdiplomstudium HF Anästhesie-, Intensiv-, Notfallpflege Ausgangslage
Für die Zulassung zum Nachdiplomstudium (NDS) HF der Fachrichtungen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (AIN) müssen dipl. RettungssanitäterInnen HF oder dipl. Hebammen HF (bzw. InhaberInnen eines Bachelor of Science Hebamme FH) gemäss Rahmenlehrplan (RLP) NDS HF AIN Abschnitt 4.3 eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen.
Erforderlich ist dabei ein Arbeitspensum von 100%; bei tieferem Pensum verlängert sich die Dauer der geforderten Berufserfahrung entsprechend. Die für den RLP zuständige Entwicklungskommission hat des Weiteren entschieden, dass zusätzlich eine Qualifikation der Praxis in der Pflege (schriftliches Zeugnis ausgestellt durch den Arbeitgeber1) mit mindestens dem Prädikat „genügend“ vorgewiesen werden muss, damit die betreffenden KandidatInnen in das reguläre Aufnahmeverfahren eintreten können.
Für die Beurteilung der Kompetenzen in der Pflege der dipl. RettungssanitäterInnen HF oder dipl. Hebammen HF (bzw. InhaberInnen eines Bachelor of Science Hebamme FH) nach der 12-monatigen Berufserfahrung orientieren sich die Arbeitgeber an den unten stehenden Basiskompetenzen. Daraus sind die Pflegekompetenzen ersichtlich, die von Rettungssanitätern / Hebammen während der 12-monatigen Berufserfahrung erreicht werden müssen. Für die Beurteilung bedeutsam sind ausschliesslich die relevanten Kompetenzen in der Pflege.
Die Kompetenzen im Bereich Kommunikationsprozess, Wissensmanagement und Organisationsprozess wie sie im Bildungsgang Pflege HF vermittelt werden, bringen dipl. RettungssanitäterInnen HF oder dipl. Hebammen HF (bzw. InhaberInnen eines Bachelor of Science Hebamme FH) aufgrund ihrer Ausbildung auf Tertiärstufe im Gesundheitsbereich bereits mit und müssen daher nicht mehr beurteilt werden.
Anforderungen an den Praktikumsort
Grundsätzlich muss ein/e Berufsbildner/in auf der Einsatzstation zur Verfügung stehen, die den Entwicklungsprozess der/des KandidatIn begleitet und über die Rahmenbedingungen (Aufgaben und Kompetenzen) instruiert ist.Der/die Kandidat/in arbeitet unter Anleitung und Verantwortung einer diplomierten Pflegefachperson, führt Interventionen gemäss Kompetenzen selbständig oder unter Verantwortung dieser Begleitperson aus.
Kontakt
Swiss Paramedic Association
Bahnhofstrasse 7b
6210 Sursee
Telefon: 041 926 07 74
info@swissparamedic.ch
www.swissparamedic.ch