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Durchlässigkeit für Dipl. Rettungssanitäter/innen HF zu den NDS HF AIN

Wir haben seitens OdA Santé die offiziellen Informationen über die Zulassungsbedingungen zum Nachdiplomstudium (NDS) HF Anästhesiepflege, Intensivpflege, Notfallpflege (AIN) erhalten.

Diese werden neu wie folgt aussehen:

„Der Rahmenlehrplan NDS HF AIN steht nach Überarbeitung kurz vor der Inkraftsetzung. Die Zulassungsbedingungen (Kap. 4.3) werden dahingehend angepasst, dass als Zulassung neu das Diplom Pflege HF gefordert wird.

Zugelassen zum NDS HF sind Personen, die

• über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein vom SBFI anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen und

• eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten zu 100% im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen.

Interessierte Fachpersonen mit einem anderen tertiären Abschluss im Gesundheitsbereich haben inskünftig die Möglichkeit unter Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen das Pflegediplom zu erwerben (Anmerkung: 1-2 Jahre), um zum Nachdiplomstudium zugelassen werden zu können. Das Zentrum für Gesundheitsberufe ZAG in Winterthur führt ein entsprechendes Verfahren durch.

Wir gehen davon aus, dass der angepasste Rahmenlehrplan mit der oben genannten, neuen Zulassungsbedingung Anfang 2019 in Kraft treten wird.“

Diese Zulassungsbedingungen entsprechen leider einer klaren Verschlechterung für Dipl. Rettungssanitäter/innen HF. Während den letzten Jahren wurde im Rahmen der Zulassung ein 12-monatiges Pflegepraktikum gefordert. Die VRS hat zusammen mit unserer OdA Rettungswesen (Forum Berufsbildung Rettungswesen) während den letzten 5 Jahren sehr viel Zeit und Energie investiert, um bereits eine Verbesserung dieser Zulassungsbedingung zu erwirken. In vielen Sitzungen mit Vertretern der SIGA, der AIN-Schulen und der Entwicklungskommission (EK) AIN der OdA Santé haben wir unsere Sicht differenziert dargelegt, untermauert durch Kompetenzvergleiche und Experteninterviews. Zum Schluss haben wir zusammen mit dem Forum einen offiziellen Antrag zur Anpassung der Zulassungsbedingungen für Rettungssanitäter/innen eingereicht. Wir haben dazu grundsätzlich positive Signale erhalten.

Das nun vorliegende Resultat geht in eine andere Richtung, ist sehr enttäuschend und für uns nicht nachvollziehbar. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten Türen geöffnet und nicht neue Hürden gebaut werden. Die Entscheidung der OdA Santé entspricht nicht dem Leitbild des Bundes hinsichtlich einem modernen Bildungsverständnis. Denn „die Berufsbildung ist ein zentraler Teil des schweizerischen Bildungssystems. Sie richtet sich nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft. Das bedingt flexible und durchlässige Bildungsmodelle, die individuelle Bildungswege erlauben.“

Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass man das in der EK AIN ganz offensichtlich nicht so sieht. Wir werden diesen Missstand seitens VRS bei den Bundesbehörden aufzeigen, während wir parallel mit den Institutionen der AIN weiterhin in Kontakt bleiben. Unsere Ressourcen werden wir aber in erster Linie für die Entwicklung eigener beruflicher Perspektiven in unserem Tätigkeitsfeld der Präklinik einsetzen (z.B. Möglichkeit von Bildungsabschlüssen auf FH Niveau) – dort sehen wir aktuell viel mehr Potential und attraktivere Perspektiven als bei der Durchlässigkeit in die AIN. Wir werden diese Projekte mit aller Kraft vorantreiben und zählen auf eure Unterstützung!