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Trotz Raser-Gesetz: Ständerat will freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge
Wer beispielsweise innerorts 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Das gilt zwar nicht für dringliche Dienstfahrten von Blaulichtorganisationen, falls der Fahrer die erforderlichen Warnsignale gibt.
Blaulicht und Sirene sind aber nicht in jedem Fall sinnvoll: Nachfahrmessungen etwa, Observationen oder taktische Interventionen würden dadurch vereitelt. Als sich herausstellte, dass solche Einsätze schwere Strafen nach sich ziehen könnten, liefen die betroffenen Berufsverbände Sturm.
Zanetti reichte daraufhin seine Motion ein. Wer ein bisschen Realitätssinn und gesunden Menschenverstand habe, würde die Gesetzesänderung für unnötig halten, sagte er. Jeder Richter würde in solchen Fällen Rechtfertigungsgründe erkennen, allerdings seien "gesunder Menschenverstand und Richterämter nicht unbedingt miteinander verknüpft".
Der Entscheid im Ständerat fiel einstimmig. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen ebenfalls. Er stellte eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes im Rahmen der Revision des Zollgesetzes in Aussicht. Im Nationalrat ist ein entsprechender Vorstoss hängig, dieser wurde noch nicht behandelt.
Quelle: SDA-ATS, Bern, Switzerland (www.parlament.ch)