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News

Merkblatt vom 7. Januar 2021 zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn

Bisher war erforderlich, dass die Einsatzfahrten der Sanität stets durch die Sanitätsnotrufzentrale 144 angeordnet worden sein muss.

Neu wird festgehalten, dass die Einsatzfahrten der Sanität stets durch die Einsatzzentrale angeordnet worden sein muss.

Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier sowie unter der Rubrik Berufspolitik. Es ersetzt somit das Merkblatt vom 21. Oktober 2019.