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Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit bei Transport- und Rettungssanitäter
Diese wurde am 22. April an die Suva und an das BAG versendet. Bereits am 28. April ist die Antwort der Suva erfolgt: Gemäss der Stellungnahme der Suva wird COVID-19 bei den Transport- und Rettungssanitäter als Berufskrankheit anerkannt, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein direkter Kontakt mit einer infizierten Person im Rahmen der beruflichen Tätigkeit stattgefunden hat. Der Nachweis eines Kontaktes im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit ist bei der Suva ein Bestandteil der Einzelfallprüfung.
Die Stellungnahme der VRS und die Antwort der Suva sowie des BAGs sind auf der Webseite unter der Rubrik «Beruf / Berufspolitik» aufgeschaltet.